Liebe Eltern,
nachfolgend die Termine für die Infoabende der Schulneulinge 2021/ 2022 – diese gelten vorbehaltlich:
Alle Angaben ohne Gewähr – bitte informieren Sie sich auch auf den Seiten der Schulen bzw. bei der jeweiligen Schule direkt, für aktuelle Informationen
KGS Bensberg 03.09.2020/ 19:30 Uhr https://www.kgs-bensberg.de/test-kalender
GGS Herkenrath 23.09.2020/ 18:30 Uhr https://www.grundschule-herkenrath.de/hp/aktuelles/
GGS Moitzfeld 24.09.2020/ 19:30 Uhr https://www.grundschule-moitzfeld.de/
KGS Sand, 01.10.2020/ 19:30 Uhr http://kgs-sand.de/termine/index.html
Hallo liebe Eltern,
Sie möchten in unserer Elterninitiative aktiver werden und interessieren sich für einen Posten im Vorstand? Dann sprechen Sie uns gerne an!
Nachfolgend möchten wir Ihnen die Tätigkeitsbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder aufzeigen.
Unsere Hauptaufgabe ist die Geschäftsführung wie die Vereinsverwaltung, Personal, Finanzen, Versicherungen, Bauangelegenheiten und die Vertretung des Bensberger Kindergartenvereins e.V., in allen Belangen nach außen. Der Vorstand trifft sich monatlich abwechselnd in den Einrichtungen Moitzfeld und Herkenrath zu Vorstandssitzungen. Der Vorstand beschließt stets zusammen, Einzelentscheidungen sind nicht möglich. Der Vorstand besteht aus 8 Personen, die paritätisch jeweils aus der Einrichtung Moitzfeld und Herkenrath zu besetzen sind. Die Vorstandssitzungen sind in der Regel in einem Zeitrahmen um die 3 Stunden.
1. Vorsitz:
Die Aufgaben umfassen die Führung laufender Geschäfte, die Organisation und Einberufungen der Vorstandssitzungen sowie der Mitgliederversammlungen. Der 1. Vorsitz bespricht sich regelmäßig mit den Leitungen, der Verwaltung sowie – je nach Bedarf – mit den einzelnen Vorstandsmitgliedern. Des Weiteren übernimmt er mit einem weiteren Vorstandsmitglied den Schriftverkehr nach Außen (Betreuungsverträge, Vereins- und Einrichtungsbezogenen Schriftwechsel je nach Belang) und gibt Beschlüsse und Weisungen an die Leitungen weiter.
2. Vorsitz:
Dem 2. Vorsitz obliegt die regelmäßige Prüfung der Versicherungsunterlagen beider Einrichtungen, Schadenmeldungen und Schriftverkehr mit diesen sowie die Kommunikation und Organisation mit der Musikschule (bspw. Vertragsgestaltung). Des Weiteren vertritt und unterstützt dieser den 1. Vorsitz.
Finanzen:
Der Finanzvorstand erstellt den Haushaltsplan, ist für den Budgetplan der Einrichtung sowie deren Beaufsichtigung verantwortlich, sowie mit der gesamten Kontenführung und Organisation/ Vorbereitung der Außenprüfung durch das Finanzamt in Zusammenarbeit mit der Verwaltung.
Vorstand für Personalwesen:
Für den Bereich Personal sind zwei Mitglieder aus der jeweiligen Einrichtung für diese in Sachen Personalwesen zuständig. Dies beinhaltet Tarifrechts- und Arbeitsvertragsangelegenheiten, Koordination aller personellen Belange wie bspw. Urlaubsanträge, Krankheiten, Fort- und Weiterbildungen, Personaleinstellungen-, Änderungen- und Kündigungen, Arbeitsplatzsicherheit und natürlich die Kommunikation mit den Leitungen. Dies Großteils in Zusammenarbeit mit einem weiteren Vorstandsmitglied (1. oder 2. Vorsitz, Finanzen) sowie Leitungen und Verwaltung.
Vorstand für Bauwesen:
Auch für den Bereich Bau sind zwei Mitglieder aus der jeweiligen Einrichtung und für diese zuständig. Die Aufgaben des Bauvorstandes umfassen die Instandhaltung der Gebäude und Anlagen, Sicherstellung der Verkehrssicherheit sowie die Planung und Beauftragung von Reparaturen und Renovierungen.
Schriftführung:
Die Schriftführung lädt zu den jeweiligen Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen im Namen des 1. Vorsitzes ein, führt die Protokolle und ist für das Thema Datenschutz als Datenschutzbeauftragter im Vorstand zuständig.
Die Vorstandsarbeit ist zwar teilweise sehr zeitintensiv, wir haben aber auch Spaß dabei, unterstützen uns hier gegenseitig und sind eine nette Runde!
Beste Grüße,
Euer Vorstand
Bensberger Kindergartenverein e.V.
Die nächste Mitgliederversammlung findet am 08. Oktober 2020 statt.
Liebe Eltern,
nachfolgend erhalten Sie die aktuellen Informationen aus dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes NRW:
Dieses Dokument und weitere Schreiben als pdf erhalten Sie auch hier zum download oder auf der offiziellen Webseite des MKFFI:
Ministerschreiben
Offizielle Information zur Aufnahme des Regelbetriebes
Empfehlungen für die Kindertagesbetreuung
Offizielle Information zum Umgang mit Krankheitssymptomen
Herzliche Grüße,
Ihr Bensberger Kindergartenverein
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Monaten sind wir viele Schritte gemeinsam gegangen: vom Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen mit einem Notbetreuungsangebot für Personen der kritischen Infrastruktur, über eine erweiterte Notbetreuung bis hin zum eingeschränkten Regelbetrieb. Sie, die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen, haben es innerhalb kürzester Zeit geschafft, in der Pandemie einen
neuen Alltag nicht nur zu organisieren, sondern auch unter den gegebenen Bedingungen pädagogisch wertvoll und liebevoll zu gestalten. Das war ein unglaublicher Kraftakt! Auch Sie, liebe Eltern, haben diesen Kraftakt geleistet und vor allem die Kinder, die für uns alle im Mittelpunkt stehen.
Viele Familien, aber auch die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen bewegt in den letzten Wochen die Frage, wann die Rückkehr zum Regelbetrieb stattfinden kann. Wann können die gewohnten pädagogischen Konzepte wieder umgesetzt werden? Wann können die vertraglich vereinbarten Betreuungsumfänge wieder angeboten und genutzt werden? Wann kann auf die strikte Trennung der Gruppen verzichtet
werden?
Für mich stand immer fest: zum Schutz aller, der Beschäftigten und der Kindertagespflegepersonen, der Kinder und auch der Eltern kann der Regelbetrieb nur aufgenommen werden, wenn dies der
Infektionsschutz zulässt. Dieser Zeitpunkt ist jetzt gekommen. Zum 17. August gehen wir – unter Berücksichtigung der nach wie vor bestehenden Pandemie – wieder in den Regelbetrieb.
Der eingeschränkte Regelbetrieb war ursprünglich befristet bis zum 31. August. Dass wir nun etwas früher als geplant mit dem Regelbetrieb starten, ist insbesondere dem Wunsch geschuldet, grundsätzlich einen Gleichklang mit Schule herzustellen. Dort soll mit dem Beginn des neuen Schuljahres am 12. August der Regelbetrieb aufgenommen werden. In enger Absprache mit den Trägern und Kommunen haben wir uns für die Kindertagesbetreuung nun für den Beginn auf den 17. August verständigt, um auch denen, die ihre Ferienschließzeiten in der zweiten Hälfte der Schulferien haben, genug Vorbereitungszeit für diesen nächsten Schritt einzuräumen.
Vor allen bisherigen Öffnungsschritten stand eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Infektionsschutz, dem Gesundheitsschutz aller Beteiligten, den Rechten der Kinder und den Interessen der Familien. Diese Abwägung war immer schwierig. Auch die jetzige Entscheidung habe ich mir nicht leichtgemacht und mich in Gesprächen mit Trägern und Kommunen, Gewerkschaften, anderen Landesressorts, Kinderärztinnen und -ärzten intensiv beraten und bei der Entscheidung sowohl wissenschaftliche Ergebnisse als auch die Erfahrungen aus dem eingeschränkten Regelbetrieb berücksichtigt.
In der Zeit des eingeschränkten Regelbetriebes in der Kindertagesbetreuung ist es bislang zu keinem größeren Infektionsgeschehen gekommen. Mit einer Begleitstudie haben wir das am Modellstandort Düsseldorf auch wissenschaftlich untersuchen lassen. Insgesamt wurden 5.210 Personen in 155 Düsseldorfer Kitas über einen Zeitraum von vier Wochen zweimal wöchentlich auf eine CoronaInfektion getestet. Wir wollten mit der Studie Erkenntnisse darüber gewinnen, ob es in den Kita-Gruppen zu Infektionsketten kommt und ob von Kindern ein erhöhtes Infektionsrisiko ausgeht. Darauf gibt es nach den bisherigen Ergebnissen keine Hinweise. Den Zugang der Kinder zu frühkindlicher Bildung auf dieser Basis weiter einzuschränken, ist aus meiner Sicht nicht vertretbar.
Was ich aber auch ganz offen sagen will: Die Studienergebnisse können bisher auch nicht bestätigen, dass Kinder gar nicht infektiös sind. Mit diesem Risiko der Pandemie müssen wir lernen zu leben
und bestmöglich umzugehen – das gilt für unseren Alltag generell und es gilt auch für den Alltag in der Kindertagesbetreuung. Deshalb haben wir für die Aufnahme des Regelbetriebs in Zeiten der
Pandemie begleitende Empfehlungen verfasst, die beispielsweise Hygienemaßnahmen oder den Umgang mit Krankheitssymptomen betreffen. Ich bin zuversichtlich, dass wir in Zusammenarbeit mit
dem Gesundheitsbereich zu praktikablen Empfehlungen gekommen sind, die auch weiterhin den bestmöglichen Schutz der Beschäftigten, Kindertagespflegepersonen und Kinder gewährleisten.
Auch zur Frage der Betreuung von Kindern mit Schnupfen, die uns in den letzten Wochen sehr beschäftigt hat, haben wir in die Empfehlungen einen mit Kinderärztinnen und Kinderärzten abgestimmten Vorschlag aufgenommen, der die Interessen von Kindern und Eltern und den Schutz der Beschäftigten und Kindertagespflegepersonen berücksichtigt. Wichtig ist und bleibt, dass Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sich gemeinsam mit den Eltern auf verantwortbaren Regelungen verständigen.
Die detaillierte Regelung, die ab sofort gültig ist, finden Sie in der beigefügten „Offiziellen Information zum Umgang mit Krankheitssymptomen“.
Mir ist bewusst, dass die Öffnungsschritte der Kindertagesbetreuung bei allen Beteiligten immer auch mit Ängsten verbunden waren und sind. Auch wenn wir im eingeschränkten Regelbetrieb keine
größeren Infektionsgeschehen beobachten konnten, bleiben diese Sorgen nachvollziehbar und ich nehme sie unverändert sehr ernst. In diesem Zusammenhang freue ich mich, dass wir dem Wunsch
der Beschäftigten und Kindertagespflegepersonen nach regelmäßigen Corona-Tests nun nachkommen können. Ab dem 03.08.2020 erhalten alle Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen das Angebot, sich bis zu den Herbstferien (09.10.2020) 14-tägig freiwillig und kostenlos testen zu lassen. Insgesamt werden wir die Entwicklung des Infektionsgeschehens weiterhin ganz genau beobachten und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Beschäftigten ergreifen, sollten sie notwendig werden.
Neben den Ängsten und Sorgen und den Herausforderungen habe ich in den letzten Wochen aber auch erlebt, dass die Rückkehr in die Kita oder Kindertagespflege bei Kindern, pädagogischen Kräften und Kindertagespflegepersonen eine große Freude ausgelöst hat. Lassen Sie uns in diesem Sinne den Weg in den Zeiten dieser Pandemie gemeinsam weitergehen. Gemeinsam werden wir diese
schwierige Zeit meistern. Ich danke Ihnen für Ihr großartiges Mitwirken.
Herzliche Grüße
Ihr
Dr. Joachim Stamp
Presseinformation – 399/05/2020 Düsseldorf, 20. Mai 2020
Öffnung der Kindertagesbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb
Minister Stamp: Ab 8. Juni können alle Kinder in reduziertem Umfang zur Kindertagesbetreuung gehen
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration teilt mit:
Nordrhein-Westfalen setzt sein klares Konzept der schrittweisen Öffnung der Kindertagesbetreuung unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens konsequent fort. Ab dem 28. Mai 2020 erfolgt wie geplant die Öffnung der Kindertageseinrichtungen für alle Vorschulkinder. Am 8. Juni geht Nordrhein-Westfalen den nächsten Schritt seines Öffnungsplans und wechselt von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb. Alle Kinder können dann in reduziertem Umfang wieder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen.
Familienminister Joachim Stamp: „Ich weiß, dass viele Familien in den letzten Wochen an die Grenze ihrer Belastbarkeit gekommen sind und vielen Kindern ohne frühkindliche Bildung täglich Chancen genommen werden. Es war mein fester Vorsatz, allen Kindern schnellstmöglich wieder ein Betreuungsangebot zu ermöglichen, sofern das verantwortbar ist. Daher bin ich sehr froh, dass wir angesichts des rückläufigen Infektionsgeschehens den nächsten Schritt unseres Öffnungsplans von der erweiterten Notbetreuung zu einem eingeschränkten Regelbetrieb gehen können.“
Für den Fall sinkender Infektionszahlen hat das nordrhein-westfälische Familienministerium frühzeitig konzeptionelle Vorschläge unter interdisziplinärer wissenschaftlicher Begleitung aus Kindheitspädagogik und Hygiene erarbeitet, wie Kita und Kindertagespflege in Zeiten von Corona einen Betrieb mit steigender Anzahl von Kindern ermöglichen können. Der eingeschränkte Regelbetrieb erfolgt im Rahmen des Infektionsschutzes. Zudem gibt das Land den Trägern Zeit, um die notwendige Umstellung sorgfältig vorbereiten zu können. Der eingeschränkte Regelbetrieb ab dem 8. Juni ist wie alle Schritte des Öffnungskonzepts eng mit den Kommunen und allen anderen Trägern abgestimmt.
Eingeschränkter Regelbetrieb der Kindertagesbetreuung ab 8. Juni:
· Das Betretungsverbot für Kitas und Kindertagespflege wird aufgehoben;
· die bisherige Notbetreuung wird aufgelöst;
· alle Kinder dürfen wieder zu einem reduzierten Betreuungsumfang von 35, 25 und 15 Stunden pro Woche statt 45, 35, 25 in die Kita kommen;
· Kitas, die sich aufgrund räumlicher und personeller Kapazitäten in der Lage sehen, ein höheres Stundenangebot zu realisieren, können dies in Absprache mit den zuständigen Aufsichtsbehörden ermöglichen;
· Kitas, die aufgrund der Personalsituation außer Stande sind, dieses Angebot zu erbringen, können in Absprache mit dem örtlichen Jugendamt auch nach unten abweichen; dies sollte nur in Ausnahmefällen geschehen;
· Fälle des Kinderschutzes und besondere Härtefälle sind beim Betreuungsumfang zu berücksichtigen.
Der eingeschränkte Regelbetrieb ab dem 8. Juni gilt auch für Kinder, deren Eltern in der bisherigen Notbetreuung im Einzelfall eine umfangreichere Betreuung in Anspruch nehmen konnten.
Familienminister Stamp: „Ich appelliere an die Solidarität aller Eltern. Der Übergang in diese neue Phase des eingeschränkten Regelbetriebs wird eine große Herausforderung. Nicht alles wird reibungslos verlaufen. Die Bereitschaft zu Zugeständnissen ist von allen Seiten notwendig.“
Die Öffnung der Kindertagesbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb erfolgt mit quantitativen wie qualitativen Beschränkungen. Standards des Kinderbildungsgesetzes können noch nicht wieder erreicht und der Fachkraftschlüssel noch nicht erfüllt werden. Das nordrhein-westfälische Familienministerium hat aber klare Standards für den eingeschränkten Regelbetrieb definiert:
· Es gibt nur feste Gruppen, keine offenen Konzepte;
· in jeder Gruppe wird mindestens eine Fachkraft eingesetzt;
· die Gruppen sind weiterhin räumlich voneinander getrennt;
· alle Kontakte müssen nachvollziehbar sein, die Hygienekonzepte eingehalten werden.
Auch für die Kindertagespflege fällt das Betretungsverbot zum 8. Juni. Grundsätzlich können alle Kinder wieder zu ihren Tagespflegepersonen. Da aber in diesem Bereich nicht alle Kräfte zur Verfügung stehen, kann es zu reduzierten Betreuungsumfängen kommen.
Das Familienministerium begleitet den Schritt von der erweiterten Notbetreuung zum eingeschränkten Regelbetrieb mit einem wissenschaftlichen Monitoring in einer Modellkommune. Dabei werden regelmäßig wöchentlich mehrere tausend Kinder und Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen getestet, das Infektionsgeschehen genau beobachtet und ausgewertet.
In einem weiteren wissenschaftlichen Monitoring werden die Schutzmaßnahmen arbeitsmedizinisch untersucht und dabei geprüft, in wieweit die Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Kinder greifen.
Familienminister Stamp: „Die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir fest im Blick. Das ist mir sehr wichtig. Darum haben wir nicht nur einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf zur Vorbereitung gewählt, sondern werden die Arbeit der Kitas vor Ort konkret unterstützen.“
Dazu zählt:
· Lieferung von 2 Millionen FFP-2 Masken und 3 Millionen OP-Masken an die Jugendämter als Starthilfe im Rahmen der Arbeitsschutzmaßnahmen,
· finanzieller Zuschuss an die Träger zum Ausgleich der außergewöhnlichen zusätzlichen Belastungen, die durch die Arbeitsschutzmaßnahmen entstehen,
· telefonische Beratungsstelle für alle Kita-Leitungen, um Fragen zu Hygiene und Arbeitsschutz fachkompetent zu beantworten. Diese Beratung wird bereits ab dem 26. Mai 2020 zur Verfügung stehen.
· Personalgewinnungsprogramm, mit dem Hilfskräfte für die Kitas gewonnen werden sollen, die die pädagogischen Fachkräfte vor Ort entlasten (z.B. Händewaschen, Schuhe an- und ausziehen usw.).
Familienminister Stamp: „Der Schritt, den wir jetzt gehen, ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Wir gehen ihn planvoll, verantwortungsbewusst und unter wissenschaftlicher Begleitung.“ Die Phase des eingeschränkten Regelbetriebs ist zunächst bis zum 31. August 2020 vorgesehen. Auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse wird Mitte August über die nächsten Schritte entschieden
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Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, Telefon 0211 837-2417.
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung www.land.nrw
Datenschutzhinweis betr. Soziale Medien
Freundliche Grüße
Gabriele Schmitz
Fachreferentin Tagesangebote für Kinder
Liebe Eltern,
die geplante Sommerferienschließungszeit bleibt wie auch ursprünglich geplant aus personellen und organisatorischen Gründen für beide Einrichtungen bestehen. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag für die Kinder zur Betreuung in der jeweils anderen Einrichtung zu stellen.
Bei Fragen kommen Sie bitte gerne auf uns zu!
Herzliche Grüße,
Ihr Vorstand
Liebe Eltern,
wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass sie in den nächsten Tagen mit anteiligen Rückerstattungen zum bereits geleisteten Beitrag der Essensgelder rechnen können.
Für die abgeschlossenen Monate März (anteilig) und April werden wir in den nächsten Tagen Rückerstattungen nach Abzug der Personal- und Versorgungskosten tätigen. Alle Eltern, die ihre Kinder während der Schließungszeit NICHT in den Einrichtungen zur Notbetreuung hatten, erhalten einen Beitrag (gezahltes Essensgeld abzgl. Personalkosten) pro Kind für den April und anteilig für den März zurück.
Bei allen Eltern, die ihre Kinder tageweise oder komplett in der Notbetreuung hatten, werden die Kosten individuell je Kind und Betreuungstage berechnet und erhalten die Kosten entsprechend anteilig angerechnet bzw. erstattungsfähige Aufwendungen zurückgebucht.
Berechnungsgrundlagen:
Berechnung ohne Versorgungskosten:
Einnahmen Essensgelder
abzgl. Personalkosten
zzgl. Versorgungspauschale KiBiz
= Erstattungsbetrag ohne Essen
Für betreute Kinder während des Betretungsverbotes:
Betreute Tage in der Einrichtung x Essengeld pro Tag = Kosten Essen pro Kind
Erstattungsbetrag =
Betrag abzgl. Personalkosten
abzgl. Gesamtkosten Essen pro Kind
Die Beiträge für die kommenden Monate werden normal abgebucht und rückwirkend berechnet und anteilig zurückerstattet.
Herzliche Grüße,
Ihr Vorstand
Hallo liebe Kinder, hallo liebe Eltern,
hier findet ihr jetzt alle Musikschuleiträge gesammelt. Diese Seite wird dann fortlaufend mit den neuen Teilen ergänzt und aktualisiert.
Viel Spaß!
In einem Ordner zusammengefasst finden Sie Arbeits- und Malblätter für alle Altersgruppen: https://familiedoeringde-my.sharepoint.com/:f:/g/personal/barbara_ruthmann_familie-ruthmann_de/EgWTDnehLYJAsjgfJlBwddMBKBBOcx0ZCIkwGzrp4GyEUA?e=RMwwdb
Musikschule Teil 11:
Im Film für die jüngsten bis 4 Jahre geht es dieses mal um Vögel. Es gibt viel mitzumachen, zu basteln und zu singen. Hier der Link zum Film: https://youtu.be/NDOA5SQ6UIQ
Im Film für die Kinder zwischen 4 und 5 Jahren dreht sich heute alles um Tiere. Große, kleine, schnelle und langsame. Hier der Link zum Film: https://youtu.be/9D73hzD6oY4
Im Film für die Vorschulkinder machen auch in dieser Woche wieder die Hexen mit euch allerlei Musik. Hier der Link zum Film: https://youtu.be/NGBYcZ8oWaU Als kleines Extra gibt es noch einen Link zur Instrumentenvorstellung der Trompete: https://familiedoeringde-my.sharepoint.com/:v:/g/personal/barbara_ruthmann_familie-ruthmann_de/EV-g6mPZZ6pLtbUAzqnKRKUBQu7EPyxEc3Dou54VJSJtsg?e=1uQ4jU
Musikschule Teil 10:
Für Kinder von 0-4 Jahren Link zum Film:https://youtu.be/4Z0ntRBWg5Q
Für Kinder zwischen 4 und 5 Jahren Link zum Film: https://youtu.be/FZ9To0GGxxY
Für Vorschulkinder Link zum Film: https://youtu.be/L6ukDC8VvVg
Und ein Link extra zum Akkordeonvideo von Ute Engels: https://familiedoeringde-my.sharepoint.com/:v:/g/personal/barbara_ruthmann_familie-ruthmann_de/Ecad1cT-9HhIjFl6qo3TXq0BAY8Uv7hWGMWbMZFKOEZIVw?e=5zjZ1y
Arbeitsblätter für alle Versionen Teil 10: https://familiedoeringde-my.sharepoint.com/:f:/g/personal/barbara_ruthmann_familie-ruthmann_de/Ej-rzE1BySRCgtM-n-YYgvYBkIT0OWZdb8dH09wiHQSxFg?e=ChtgTk
Musikschule Teil 9:
Für Kinder unter 4 Jahren (vom 27.4.2020 Länge 20.45 Minuten) Link zum Film: https://youtu.be/70hTImwKW0s
Für Kinder über 4 Jahren (vom 27.4.2020 Länge 35.45 Minuten) Link zum Film: https://youtu.be/sRw2iLpFYmM
Link zu den Arbeitsblättern: https://familiedoeringde-my.sharepoint.com/:f:/g/personal/barbara_ruthmann_familie-ruthmann_de/ElupacOGQeZBjo6dGG-ScL0BPkmaqXvErEA5QaopOIiAvg?e=mkLddM
Musikschule Teil 8:
Für Kinder ab 4 Jahren: Link zum Video:https://youtu.be/mQvx1CcvzLo
Für Kinder unter 4 Jahren Link zum Video:https://youtu.be/ZKYMtsA6Fxg
Link zu den Arbeitsblätter beider Filme: https://familiedoeringde-my.sharepoint.com/:f:/g/personal/barbara_ruthmann_familie-ruthmann_de/EnU2qlL5qCJCs8NNkVjZ3m4B7phV58zD1tl5VzTi-GHE8Q?e=kHk7Cx
Musikschule Teil 7: https://youtu.be/sbGBZ6S_EPc
Musikschule Teil 6: https://youtu.be/sWcRYjFUpHI
Musikschule Teil 5: https://youtu.be/sWcRYjFUpHI
Musikschule Teil 4: https://youtu.be/77eSAdA4dnY
Musikschule Teil 3: https://youtu.be/Egg6BCNKD1U
Musikschule Teil 2: https://youtu.be/YsQ3rOFEbr4
Musikschule Teil 1: https://youtu.be/cgbGRm5Pd4g
Liebe Eltern, nachfolgend lesen Sie den Elternbrief von Dr. Joachim Stampf/ Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein Westfalen. Der Brief als pdf-Datei ist hier hinterlegt.
11. Mai 2020
An
die Eltern
in Nordrhein-Westfalen
Schrittweise Öffnung der Kindertagesbetreuung
Liebe Eltern,
die Corona-Pandemie stellt uns alle vor ungeahnte Herausforderungen. Insbesondere für Familien mit Kindern ist der Lock-Down eine enorme Belastung. Als Familienvater von zwei Töchtern weiß
ich, wie sehr sich die Kinder nach ihren Freundinnen und Freunden
sehnen. Ich weiß, wie wichtig es ist, dass Kinder wieder täglich in
der Kindertagesbetreuung gefördert werden. Und ich weiß, mit welchen Härten Eltern unter den derzeitigen Umständen zu kämpfen
haben, um Familie und Beruf irgendwie gemeinsam hinzubekommen. Ich habe daher mehrfach öffentlich kritisiert, dass die Perspektive von Familien in der öffentlichen Diskussion zu kurz kommt.
Gerade Familien mit jüngeren Kindern haben mit großem Verzicht
Außergewöhnliches geleistet und entscheidend dazu beigetragen,
die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Dafür danke ich Ihnen
von ganzem Herzen.
Wir können jetzt die Kindertagesbetreuung schrittweise wieder öffnen. Ich hätte mir dabei gewünscht, dass wir als Länder hier vom
Bund schon früher grünes Licht bekommen hätten, denn ein Konzept lag vor. Umso wichtiger ist es, jetzt keine Zeit zu verlieren, um
die weiteren Öffnungsschritte zügig einzuleiten.
Bei allen Schritten müssen wir allerdings bedenken, dass wir mit
jüngeren Kindern die Abstandsregeln nicht einhalten können. Im
Gegenteil: Sie brauchen Nähe und Geborgenheit. Darum haben wir
ein Konzept entwickelt, wie mit kleineren Gruppen Hygieneregeln
eingehalten werden können und ein verantwortbarer Umgang in
den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege möglich ist.
Eine weitere Herausforderung besteht darin, dass uns momentan
viele Fachkräfte fehlen, die zur Risikogruppe gehören. Die Träger
von Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegestellen
müssen derzeit mit landesweit über 20 Prozent weniger Personal
arbeiten. Wir haben also insgesamt durch die kleineren Gruppen
einen höheren Betreuungsaufwand bei deutlich weniger Personalressourcen.
Deswegen können in den nächsten beiden Öffnungsschritten noch
nicht alle Kinder berücksichtigt werden. Wir haben nach vielen intensiven Beratungen mit Kommunen, Trägern, Verbänden der Kindertagespflege, Gewerkschaften und Landeselternbeirat Kriterien
festgelegt, mit denen wir bei der stufenweisen Öffnung vorgehen.
Wir haben die Vorschulkinder besonders berücksichtigt, um ihnen
einen guten und geordneten Übergang aus ihrer Kita-Zeit zu ermöglichen. Ebenso möchten wir allen Kindern, die das zweite Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit geben, wieder in ihrer Kindertagespflegestelle betreut zu werden. Auch hier wollen wir genug
Zeit für einen geordneten und liebevollen Übergang in die Kindertageseinrichtung schaffen.
Darüber hinaus nehmen wir Kinder mit Behinderungen in den Blick.
Diese Kinder haben oftmals erhöhten pädagogischen Förderbedarf
und brauchen darüber hinaus Therapien, die vielfach in der Kindertagesbetreuungseinrichtung erbracht werden.
Ich weiß, dass ich viele Familien enttäusche, die durch die Öffnungsschritte noch nicht entlastet werden. Manche hätten sich lieber ein tage- oder stundenweises Konzept gewünscht, das dann
noch mehr Kinder eingebunden hätte. Wir haben dies mit den Trägern intensiv diskutiert, sind aber in der Abwägung zu dem gemeinsamen Ergebnis gekommen, dass nur wenige Stunden an wenigen
Tagen den Familien nur wenig hilft, während wir mit dem gewählten
Schritt zunächst für die Kinder, die sich in einem Übergang befinden, eine echte Betreuung ermöglichen können.
Es haben mich auch Zuschriften erreicht, die gefordert haben, die
Entscheidung den Kitaleitungen vor Ort zu übertragen. Dies wäre
für mich vielleicht der bequemste Weg gewesen. Aber auch hier
haben wir auf ausdrücklichen Wunsch der Träger den gemeinsamen Entschluss gefasst, die Entscheidung, wer kommen darf und
wer nicht, nicht auf die Kitaleitungen abzuwälzen und im ganzen
Land gleich vorzugehen. Darum öffnen wir in Schritten.
Im Juni wollen wir einen weiteren Öffnungsschritt vollziehen, bei
dem alle Kinder einbezogen werden. In welchem Umfang dies möglich ist, können wir heute noch nicht präzise voraussagen. Das wird
davon abhängen, wie viele Fachkräfte in der Kindertagespflege und in den Einrichtungen zur Verfügung stehen und ob weitere wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Infektionsgeschehen auch wieder größere Gruppen zulassen.
Es wäre unfair, Ihnen heute Versprechen zu geben, die nicht eingehalten werden können. Ich verspreche Ihnen aber, dass ich mit
meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin fortlaufend unsere Konzepte weiterentwickeln werde, um so schnell wie möglich
und verantwortbar allen Kindern wieder ihre Kindertagesbetreuung
zu ermöglichen.
Ich weiß, dass wir Ihnen viel zumuten. Gleichzeitig hoffe ich, dass
ich Ihnen erläutern konnte, warum wir diesen Weg der schrittweisen
Öffnung gehen.
Ich bitte um Ihr Verständnis und wünsche Ihnen, Ihren Familien und
uns allen Kraft und Gesundheit für die nächsten Wochen.
Herzliche Grüße
Ihr
Dr. Joachim Stamp
Ein stufenweiser Prozess für weitere Öffnungen der Kindertagesangebote (Kitas und Kindertagespflege, Brückenprojekte) in NRW wurde durch das MKFFI gemeinsam mit der Trägerlandschaft in NRW erarbeitet und im heutigen Pressebriefing des MKFFI (08.05.2020) bekannt gegeben.
Die folgenden Schritte sind danach ab Donnerstag, dem 14.05.2020 vorgesehen:
Stufe 1 ab dem 14.05.2020
Öffnung der Kitas
Umsetzungsperspektiven und -möglichkeiten für die heilpädagogischen Einrichtungen/ Gruppen sollen dabei in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium (MAGS) entwickelt werden und werden noch bekannt gegeben.
Weitere geplante Öffnungen:
Nach Angaben des Ministeriums ist ab dem 14.5.2020 zudem eine privat organisierte Kinderbetreuung von Familien in Kleingruppen mit gleichbleibenden Kindern möglich. Genauere Hinweise stehen noch aus. Es wird auf eine verantwortliche Gestaltung der Gruppenzusammensetzung verwiesen.
Stufe 2 ab dem 28.05.2020
Öffnung der Kitas für Kinder, die nach der Sommerpause in die Schule wechseln (alle weiteren „Vorschulkinder“) und die keine BuT-Anspruchsberechtigung haben.
Stufe 3 ab Juni 2020
In einem weiteren Schritt sollen dann alle weiteren Kinder, die in der Regel einen Platz in einer Kindertageseinrichtung haben, ab Juni voraussichtlich tageweise wieder an die Angebote der Kindertageseinrichtungen angebunden werden. Informationen zu den Bedingungen werden mit der Trägerlandschaft in NRW in der 2. Maihälfte unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen (Infektionsgeschehen, Erfahrungen mit den erfolgten Öffnungen, Personal, Räume etc.) besprochen. Hier bitten wir um Geduld.
Zu berücksichtigen sind bei allen Öffnungsschritten das Infektionsgeschehen sowie die weiteren Rahmenbedingungen. Zu den Umsetzungs- und Steuerungsfragen wird das MKFFI ein Konzept vorlegen.
Stufe 4 – vermutlich ab September 2020
Nach der Sommerpause soll dann in Stufe 4 ein improvisierter, eingeschränkter Regelbetrieb aufgenommen werden. Auch hier ist die Ausgestaltung ist noch unklar.
Zu allen beschriebenen Öffnungsschritten liegen die Rechtsgrundlagen noch nicht vor.
Wir erwarten am Wochenende eine Veränderung der Corona-Betreuungs-Verordnung NRW sowie der Corona-Schutz-Verordnung NRW.
Das MKFFI hat eine neue Version der FAQ-Liste zum Betretungsverbot (Stand 07.05.2020) zusammengestellt, die die FAQ-Listen vom 07.04.2020 und vom 27.04.2020 ersetzt. Sie finden das neue Dokument hier.
Hier finden Sie das Schreiben des MKFFI als Dokument zum download zur schrittweisen Öffnung.
Neuer Vordruck vom 23.04.2020 Arbeitgeberbescheinigung für die Unabkömmlichkeit der Mitarbeiter
Anlage 2 Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung ab 23. April 2020
Offizielle Webeiten:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW
Offizielle Informationen:
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