Essensgelder – Rückerstattung der Beiträge
Kommentare deaktiviert für Essensgelder – Rückerstattung der BeiträgeLiebe Eltern,
wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass sie in den nächsten Tagen mit anteiligen Rückerstattungen zum bereits geleisteten Beitrag der Essensgelder rechnen können.
Für die abgeschlossenen Monate März (anteilig) und April werden wir in den nächsten Tagen Rückerstattungen nach Abzug der Personal- und Versorgungskosten tätigen. Alle Eltern, die ihre Kinder während der Schließungszeit NICHT in den Einrichtungen zur Notbetreuung hatten, erhalten einen Beitrag (gezahltes Essensgeld abzgl. Personalkosten) pro Kind für den April und anteilig für den März zurück.
Bei allen Eltern, die ihre Kinder tageweise oder komplett in der Notbetreuung hatten, werden die Kosten individuell je Kind und Betreuungstage berechnet und erhalten die Kosten entsprechend anteilig angerechnet bzw. erstattungsfähige Aufwendungen zurückgebucht.
Berechnungsgrundlagen:
Berechnung ohne Versorgungskosten:
Einnahmen Essensgelder
abzgl. Personalkosten
zzgl. Versorgungspauschale KiBiz
= Erstattungsbetrag ohne Essen
Für betreute Kinder während des Betretungsverbotes:
Betreute Tage in der Einrichtung x Essengeld pro Tag = Kosten Essen pro Kind
Erstattungsbetrag =
Betrag abzgl. Personalkosten
abzgl. Gesamtkosten Essen pro Kind
Die Beiträge für die kommenden Monate werden normal abgebucht und rückwirkend berechnet und anteilig zurückerstattet.
Herzliche Grüße,
Ihr Vorstand