Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder Verein einen Vorstand braucht (§26, Absatz 1 BGB). Der Vorstand übernimmt Verantwortung für den Verein und ist der wichtigste Ansprechpartner, wenn es um das Vereinsleben oder die Geschäfte des Vereins geht.

Die Aufgaben des Vorstands im Verein sind vielfältig Das macht das Amt zwar herausfordernd, bietet aber auch eine großartige Gelegenheit zur Mitgestaltung. In erster Linie kommt dem Vereinsvorstand die Aufgabe der Geschäftsführung  sowie der gesetzlichen Vertretung des Vereins zu. Es ist die Aufgabe des Vorstands, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen sowie die Vereinssatzung eingehalten werden.

Der ehrenamtliche Vorstand des Bensberger Kindergartenvereins besteht aus 8 Mitgliedern; welche neben dem 1. und 2. Vorsitz die Bereiche Personal, Bau, Finanzen und Schriftführung einnehmen.

Durch den regelmäßigen Austausch mit der Beleg- und Elternschaft sowie den für den Verein maßgeblichen Stellen wie beispielweise dem Jugend- und Landesjugendamt oder dem Paritätischen Wohlfahrtsverband versucht der Vorstand, die unterschiedlichen Interessen und Meinungen in seine Entscheidungen einfließen zu lassen und so die bestmöglichen Bedingungen zur Betreuung der Kinder zu schaffen.

Haben Sie Fragen oder Anregungen, schreiben Sie uns gerne an.

Die aktuelle Satzung finden Sie hier.

Ihr Vorstand
Bensberger Kindergartenverein e.V.

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